26 Emittenten wenden sich gegen die Pläne von OKX und ICE zur Tokenisierung von Aktien

IBM, Oracle, Intel und IonQ haben gegen die Pläne von OKX-ICE Einspruch erhoben, blockchainbasierte Versionen ihrer Aktien anzubieten. Damit steigt die Zahl der gemeldeten Einwände von Emittenten auf 26 der ursprünglich gelisteten 62 Unternehmen. Werden die Einwände innerhalb der 30-tägigen Frist eingereicht, könnten sie verhindern, dass die Plattform Aktien dieser Unternehmen im Rahmen der fünfjährigen Innovation Exemption der SEC anbietet. Sie stellen kein allgemeines Verbot tokenisierter Aktien dar und hindern Unternehmen auch nicht daran, ihre eigenen Wertpapiere zu tokenisieren. OKX-ICE, ein Gemeinschaftsunternehmen von OKX und Intercontinental Exchange, schlägt vor, Liquiditätspools von Uniswap v4 auf der XLayer-Blockchain von OKX zu nutzen und Geschäfte in Stablecoins abzuwickeln. Die Einwände machen ungelöste Fragen zum Schutz der Aktionäre, zur Marktstruktur, zur Liquidität und zu den Vorteilen eines Rund-um-die-Uhr-Handels deutlich. Emittenten können kostenlos von einer Teilnahme absehen, während die Nachfrage – insbesondere seitens ausländischer Anleger – ungewiss bleibt. Der Branchenverband SIFMA fordert die ausdrückliche Zustimmung der Emittenten und eine längere Einspruchsfrist von 90 Tagen. Andrew Cuomo, Co-Vorsitzender von OKX-ICE, sagte, einige Unternehmen könnten zunächst abwarten, wie sich der Markt entwickelt. Für Händler unterstreicht der wachsende Widerstand die Risiken für die Akzeptanz durch Emittenten und die Regulierung dieses Vorhabens mit tokenisierten Aktien; er begründet für sich genommen keine umfassende Beschränkung tokenisierter Wertpapiere.
Neutral
Die Einwände stellen eine direkte Herausforderung für das geplante Angebot tokenisierter Aktien von OKX-ICE dar. Die Berichte liefern jedoch keine Belege für eine unmittelbare Auswirkung auf den Preis einer bestimmten Kryptowährung. Kurzfristig könnte die Nachricht die Stimmung gegenüber OKX’ Tokenisierungsplänen und der damit verbundenen Infrastruktur belasten, während Händler weitere Einwände von Emittenten, Klarstellungen der Aufsichtsbehörden und Neuigkeiten zum geplanten Start der Plattform beobachten. Längerfristig könnte der Ausgang das Vertrauen in tokenisierte Wertpapiere und die zugehörige Handelsinfrastruktur beeinflussen. Die Einwände betreffen jedoch einzelne Emittenten im Rahmen der vorgeschlagenen Ausnahmegenehmigung, nicht die Tokenisierung allgemein, und sie belegen keine unmittelbare Veränderung des Angebots oder der Nachfrage nach Krypto-Assets oder der Marktstabilität. Die Gesamtauswirkung auf die Preise von Kryptowährungen ist daher neutral.