Bitwise fordert Klarheit von der SEC zu Einreichungen über den Status von Token

Bitwise hat die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) um Klarstellung gebeten, wann Investmentgesellschaften auf die Einreichung einer anderen Partei vertrauen dürfen, wonach ein Krypto-Asset nicht länger Teil eines Investmentvertrags ist. In einem ergänzenden Schreiben vom 21. Oktober zum vorgeschlagenen Regelwerk Regulation Crypto Assets verlangte der Vermögensverwalter eine Unterscheidung zwischen einem Emittenten, der das Form TR einreicht, und anderen Marktteilnehmern, die sich auf eine nicht angefochtene Einreichung stützen. Außerdem forderte Bitwise Schutz für Unternehmen, die angemessene Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen treffen, falls eine Einreichung später angefochten wird, und bat darum, diesen Ansatz auch auf die einschlägigen Definitionen von Investmentgesellschaften und Anlageberatern anzuwenden. Die Forderung spiegelt wider, dass Fondsmanager bei der Beurteilung, ob Krypto-Assets in Anlageprodukte aufgenommen werden können, auf öffentlich zugängliche Informationen angewiesen sind. Bitwise argumentierte außerdem, dass die Einreichung des Form TR für sich genommen nicht als Eingeständnis des früheren Rechtsstatus eines Vermögenswerts gelten sollte. Die SEC hat diese Vorschläge nicht übernommen: Das Schreiben ist eine Stellungnahme aus der Branche, weder eine endgültige Regel noch eine Billigung durch die Kommission. Wie Einreichungen zum Status von Token letztlich behandelt werden, könnte beeinflussen, wie Fondsmanager Krypto-Assets bewerten und wie die Verantwortung zwischen Emittenten und Unternehmen aufgeteilt wird, die diese Vermögenswerte nutzen.
Neutral
Die Nachricht ist für die Kryptomärkte neutral, da Bitwises Schreiben eine Bitte um regulatorische Klarheit darstellt und weder eine Entscheidung der SEC noch eine verabschiedete Regel ist. Es ändert weder den rechtlichen Status eines Tokens noch genehmigt es neue Produkte oder verändert unmittelbar die Handelsbedingungen. Kurzfristig könnten Händler die Reaktionen der SEC und die damit verbundene Regelsetzung beobachten. Die Einreichung allein dürfte jedoch keinen klaren Impuls für die Preise oder die Marktstabilität liefern. Sollte die SEC letztlich einen praktikablen Rahmen für die Berufung auf bestimmte Regelungen verabschieden, könnte dies die rechtliche Unsicherheit für Vermögensverwalter verringern und die Einschätzung erleichtern, welche Kryptoanlagen in Anlageprodukte aufgenommen werden können. Langfristig könnte das die Beteiligung institutioneller Anleger fördern. Begrenzte Schutzmaßnahmen oder anhaltende Unklarheit könnten hingegen dazu führen, dass Compliance-Kosten und Vorsicht hoch bleiben. Wie bei früheren Vorschlägen zur Kryptopolitik und Stellungnahmen hängt die Marktwirkung in der Regel von der endgültigen Maßnahme der Aufsichtsbehörde ab und nicht von der Forderung eines Branchenakteurs. Händler sollten daher SEC-Vorschläge, endgültige Regeln und spätere Fondsmitteilungen beobachten, statt dieses Schreiben als unmittelbares bullisches oder bärisches Signal zu werten.