Französische Steuervorschriften für Kryptowährungen nach Haushaltsabstimmung auf Eis gelegt
Frankreichs geplante Steuervorschriften für Kryptowährungen wurden aus dem Haushaltsgesetzentwurf für 2027 gestrichen, nachdem die Nationalversammlung dessen Einnahmenteil abgelehnt hatte. Die Maßnahmen könnten während der Beratungen im Senat erneut eingebracht werden.
Zu den auf Eis gelegten Vorschlägen gehörten die Besteuerung von Gewinnen aus dem Umtausch von Kryptowährungen in Stablecoins, die Pflicht für Steuerpflichtige, selbst verwahrte Kryptobestände im Wert von mindestens 100.000 Euro zum 31. Dezember anzugeben, sowie eine Erhöhung der Strafen für Kryptoplattformen, die angeforderte Steuerinformationen nicht bereitstellen, von 10.000 auf 50.000 Euro. Die Entscheidung verschiebt mögliche Änderungen der französischen Krypto-Steuerregeln, schließt sie jedoch nicht aus.
Neutral
Die Nachricht ist für die Kryptomärkte neutral, da sie die vorgeschlagenen Steuer- und Meldepflichten aufschiebt, anstatt eine dauerhafte politische Regelung festzulegen. Durch die Ablehnung in der Nationalversammlung entfallen die Maßnahmen aus der aktuellen Fassung des Haushaltsgesetzentwurfs für 2027. Dem Artikel zufolge könnten sie während der Beratung im Senat jedoch wieder aufgenommen werden.
Kurzfristig könnten Händler die Entscheidung als eine gewisse Erleichterung für französische Kryptonutzer und -plattformen auffassen, insbesondere weil die vorgeschlagenen Regeln Gewinne aus dem Tausch von Stablecoins und große selbstverwahrte Bestände umfassten. Dennoch dürfte die Entwicklung für sich genommen keine breiten Kursbewegungen auslösen: Sie verändert die Fundamentaldaten des Kryptomarkts nicht, und die Regeln könnten künftig erneut vorgeschlagen werden. Eine unmittelbare Reaktion dürfte sich daher eher auf die Stimmung gegenüber der Regulierung in Frankreich auswirken als auf den weltweiten Handel oder die Marktstabilität.
Langfristig wird der Umgang des Senats mit dem Gesetzentwurf das entscheidende Signal sein. Werden ähnliche Bestimmungen wieder aufgenommen, könnten die Compliance-Kosten steigen und sich die Art und Weise ändern, wie französische Anleger ihre Bestände verwalten. Dadurch könnte ein Teil der Aktivitäten in andere Rechtsordnungen oder zu Verwahrdiensten abwandern. Bleiben die Bestimmungen ausgeschlossen, wird die regulatorische Unsicherheit anhalten. Wie bei anderen Debatten über Steuerpolitik dürften Händler stärker auf verabschiedete Regeln und deren konkrete Umsetzung reagieren als auf Vorschläge, die aufgeschoben wurden oder erneut eingebracht werden könnten.