Frankreich kippt Meldepflicht für selbstverwahrte Kryptowährungen
Die französische Nationalversammlung hat eine geplante Meldepflicht für selbstverwahrte Kryptowährungen aus dem Haushalt für 2027 gestrichen, nachdem sie den gesamten Einnahmenteil des Gesetzentwurfs abgelehnt hatte. Der Änderungsantrag war am 3. November mit 150 zu 44 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen worden. Er hätte Steuerpflichtige verpflichtet, jedes Jahr zum 31. Dezember selbstverwahrte Kryptowährungen im Wert von mehr als 100.000 Euro anzugeben. Bei einer unterlassenen Meldung hätten Geldbußen von bis zu 10.000 Euro gedroht. Am 4. und 5. November lehnte die Nationalversammlung den Einnahmenteil mit 458 Stimmen gegen null bei zwei Enthaltungen ab. Damit entfiel neben der Meldepflicht für selbstverwahrte Kryptowährungen auch die vorgeschlagene Besteuerung des Tauschs von Kryptowährungen in Stablecoins sowie die geplante Verschärfung der Strafen für Kryptoplattformen. Die Regelung wurde aus verfahrensrechtlichen Gründen gestrichen, nicht nach einer gesonderten Abstimmung über ihren Inhalt. Französische Inhaber müssen daher vorerst keine neue jährliche Erklärung abgeben, doch die Abgeordneten könnten den Vorschlag wieder aufgreifen. Die Debatte findet statt, während die EU-Regeln DAC8 Kryptoplattformen voraussichtlich ab 2026 dazu verpflichten werden, Kundeninformationen zu melden; selbstverwahrte Vermögenswerte bleiben jedoch außerhalb dieses Rahmens.
Neutral
Es ist unwahrscheinlich, dass die Entscheidung einen wesentlichen direkten Einfluss auf den Preis einer bestimmten Kryptowährung hat. Kurzfristig könnte die Streichung der vorgeschlagenen Regel die Bedenken französischer Selbstverwahrer hinsichtlich zusätzlicher Meldepflichten lindern. Die Maßnahme wurde jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen gestrichen und nicht wegen einer inhaltlichen Ablehnung. Das schwächt das regulatorische Signal und macht eine anhaltende Preisreaktion weniger wahrscheinlich. Langfristig bleibt die regulatorische Unsicherheit relevant: Gesetzgeber könnten den Vorschlag wieder aufgreifen, und ab 2026 gelten für Plattformen die DAC8-Meldepflichten. Händler könnten die politischen Entwicklungen und die damit verbundene Marktstimmung beobachten, doch die Nachricht allein verändert weder Angebot und Nachfrage noch den Zugang zum Kryptohandel auf eine Weise, die klar auf eine bullische oder bärische Entwicklung hindeutet.