Im Patentstreit um NEAR Intents geht es vor allem um den Zeitpunkt der DFINITY-Patente
Haseeb Qureshi von Dragonfly widersprach dem Vorwurf des DFINITY-Gründers Dominic Williams, NEAR Intents habe die Threshold-ECDSA-Signaturtechnologie von DFINITY ohne Genehmigung verwendet. Qureshi zufolge wurde das betreffende Patent erst Ende Juli erteilt, während NEAR Intents seinen Algorithmus im September änderte. Zwischen der Patenterteilung und der Änderung lag demnach ungefähr ein Monat. Außerdem merkte er an, dass der Algorithmus erstmals in einer wissenschaftlichen Arbeit unter CC-BY-Lizenz veröffentlicht worden sei, auf die NEAR bei seiner Implementierung verwiesen habe. Bei dem Streit geht es um den Zeitpunkt der Patenterteilung, die Grundlage für die Nutzung der Technologie und die Frage, ob NEARs Implementierung das Patent verletzte. Die Behauptungen sind öffentliche Äußerungen der beteiligten Parteien; eine unabhängige Feststellung einer Patentverletzung wurde nicht gemeldet.
Neutral
Bei dem Streit geht es um geistiges Eigentum sowie um den zeitlichen und lizenzrechtlichen Kontext der Technologie von NEAR Intents, nicht um einen Protokollausfall, einen Exploit, eine behördliche Maßnahme oder eine Änderung der Tokenökonomie. Es wurden keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Nutzung von NEAR oder ICP, die Liquidität oder den Netzbetrieb gemeldet; daher ist das Signal für die allgemeine Marktrichtung begrenzt. Kurzfristig könnte die öffentliche Meinungsverschiedenheit Diskussionen oder moderate Schwankungen bei NEAR und ICP auslösen, falls Händler sie als Risiko für den Ruf oder die Entwicklung eines der beiden Projekte deuten. Ohne Klage, einstweilige Verfügung oder eine eindeutige Feststellung einer Rechtsverletzung sind anhaltende Kurseffekte jedoch ungewiss. Langfristig könnten eine rechtliche Klärung oder eine formelle Präzisierung des Patentumfangs die Entwicklungspraxis und die Einschätzung der Anleger zu Risiken im Bereich des geistigen Eigentums bei Krypto-Infrastrukturprojekten beeinflussen. Händler könnten neben üblichen Indikatoren wie Handelsvolumen und der allgemeinen Marktrichtung auch offizielle Stellungnahmen und etwaige Gerichtsunterlagen beobachten; der Artikel selbst belegt keinen wesentlichen Marktkatalysator.